Rufnummernportierung: Ablauf, Fristen und Rechte für Firmen

Bei einer Rufnummernportierung nehmen Sie Ihre Telefonnummer zu einem neuen Anbieter mit. In Deutschland ist das nach § 59 TKG für Festnetz- und Mobilfunknummern kostenlos, und die Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag dauern. Für einen KI-Telefonassistenten brauchen Sie meist keine Portierung, eine Weiterleitung reicht.

Inhalt

Die Telefonnummer eines Unternehmens steht auf Briefbögen, im Google-Profil, auf Fahrzeugen und in den Kontakten Ihrer Kunden. Ein Anbieterwechsel darf sie nicht kosten. Genau dafür gibt es die Rufnummernportierung. Diese Seite erklärt, wie sie abläuft, welche Rechte Ihnen das Telekommunikationsgesetz gibt, woran Portierungen in der Praxis scheitern und wann Sie für einen KI-Telefonassistenten gar nicht portieren müssen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtslage mit Quellenangaben. Sie ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und Ihr Vertrag.

Was ist eine Rufnummernportierung?

Rufnummernportierung, auch Rufnummernmitnahme oder Portierung genannt, bedeutet: Sie wechseln den Telefonanbieter und behalten Ihre Rufnummer. Technisch wird die Nummer beim neuen Netzbetreiber geschaltet, und Anrufe werden ab dem Umschalttag dorthin geleitet (Wikipedia: Rufnummernmitnahme).

Rechtsgrundlage ist § 59 TKG. Anbieter von Telefondiensten mit Rufnummer müssen Ihnen auf Antrag ermöglichen, die Nummer beim Wechsel zu behalten. Das gilt für Mobilfunknummern ebenso wie für Festnetznummern, auch für Geschäftskunden.

Abzugrenzen ist die Portierung von zwei verwandten Vorgängen:

VorgangWas passiert mit der Nummer?Typischer Anlass
RufnummernportierungNummer zieht zum neuen Anbieter umWechsel des Telefon- oder Mobilfunkanbieters
AnrufweiterleitungNummer bleibt beim Anbieter, Anrufe gehen an ein anderes ZielFirmenhandy, Vertretung, KI-Telefonassistent
Umzug beim selben AnbieterNummer bleibt beim Anbieter, wird am neuen Anschluss geschaltetBüroumzug im selben Vorwahlgebiet

Mehr zu Arten und Kosten der Weiterleitung lesen Sie im Glossar Anrufweiterleitung.

Ihre Rechte nach § 59 TKG

Die wichtigsten Regeln für den Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme, zusammengefasst aus § 59 TKG und den Informationen der Bundesnetzagentur:

  • Der neue Anbieter führt. Wechsel und Mitnahme laufen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. Sie stellen den Auftrag also dort, nicht beim alten Anbieter.
  • Keine Kosten. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden. Ältere Ratgeber, die noch Portierungsgebühren nennen, sind in diesem Punkt überholt (§ 59 Abs. 7 TKG).
  • Höchstens ein Arbeitstag Unterbrechung. Der Dienst darf beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden (§ 59 Abs. 2 TKG). Der alte Anbieter darf seine Leistung erst einstellen, wenn der Wechsel vertraglich und technisch bereit ist. Die Nummer wird am vereinbarten Tag aktiviert, spätestens am folgenden Arbeitstag.
  • Entschädigung bei Verzögerung. Dauert die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag, können Sie für jeden weiteren Tag eine Entschädigung verlangen: 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt nicht, wenn Sie die Verzögerung selbst zu vertreten haben. Für versäumte Kundendienst- oder Installationstermine gilt dasselbe (§ 59 Abs. 4 TKG). Verzögert sich speziell die Rufnummernmitnahme, sieht § 59 Abs. 6 TKG eine Entschädigung von 10 Euro je Tag der Verzögerung vor.
  • Mitnahme bis einen Monat nach Vertragsende. Haben Sie gekündigt, können Sie die Portierung bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG). Manche Verträge erlauben länger, laut Bundesnetzagentur häufig 90 Tage.
  • Mobilfunk jederzeit. Mobilfunknummern können Sie auch aus einem laufenden Vertrag mitnehmen. Der Vertrag selbst bleibt bestehen, Sie zahlen ihn bis zum Ende weiter, und der alte Anbieter muss Ihnen auf Wunsch eine neue Nummer zuteilen.
  • Festnetz nur am Standort. Geografische Nummern mit Ortsvorwahl lassen sich nur am jeweiligen Standort portieren, Nummern ohne geografischen Bezug (etwa 0800 oder Mobilfunk) an jedem Standort. Eine Mitnahme ist nur innerhalb des jeweiligen Nummernbereichs möglich (§ 59 Abs. 5 TKG).

Gut zu wissen für die Buchhaltung: Der alte Anbieter darf vom Vertragsende bis zum erfolgreichen Wechsel weiter abrechnen, allerdings mit um 50 Prozent reduzierten Anschlussentgelten, sofern Sie die Verzögerung nicht verursacht haben. Der neue Anbieter darf erst ab dem erfolgreichen Wechsel Geld verlangen (§ 59 Abs. 3 TKG).

Ablauf in fünf Schritten

  1. Vertrag prüfen. Kündigungsfrist und Vertragsende stehen in den Vertragsunterlagen oder auf der Rechnung. Notieren Sie alle Rufnummern, die zum Anschluss gehören, bei Anlagenanschlüssen den kompletten Rufnummernblock mit Durchwahlbereich.
  2. Daten abgleichen. Die Bundesnetzagentur nennt als Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum und die zu portierenden Rufnummern. Sie müssen bei beiden Anbietern übereinstimmen. Bei einer GmbH heißt das: Firmierung exakt wie im Altvertrag, auch wenn sich die Schreibweise seitdem geändert hat.
  3. Neuen Vertrag mit Portierungsauftrag schließen. Den Auftrag zur Rufnummernmitnahme stellen Sie beim neuen Anbieter, meist direkt im Bestellprozess oder per Formular. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den neuen Anbieter auch mit der Kündigung des alten Vertrags zu beauftragen.
  4. Termin abwarten und bestätigen lassen. Der neue Anbieter stimmt den Umschalttag mit dem alten ab. Die Bundesnetzagentur rät, den Wechsel rund drei Monate vor Vertragsende anzustoßen, damit genug Puffer bleibt.
  5. Umschalttag begleiten. Am Tag der Portierung kann es kurz zu Ausfällen kommen. Planen Sie den Termin nicht auf Ihren stärksten Anruftag und testen Sie danach jede Nummer, auch Fax- und Durchwahlnummern.

Praxistipp

Kündigen Sie den alten Anschluss nicht selbst und vorschnell, bevor der neue Anbieter den Portierungstermin bestätigt hat. Läuft der alte Vertrag aus und die Frist nach Vertragsende verstreicht, kann die Nummer verloren gehen.

Woran Portierungen in Unternehmen scheitern

Viele Ratgeber zur Rufnummernmitnahme denken an den privaten Handyvertrag. In Firmen hakt es oft an anderen Stellen:

  • Abweichende Firmendaten. Umfirmierung, neuer Geschäftssitz oder ein Vertrag, der noch auf den Gründer persönlich läuft. Klären Sie vorab beim alten Anbieter, auf wen der Anschluss eingetragen ist.
  • Unvollständige Nummernliste. Wer bei einem Rufnummernblock nur die Hauptnummer angibt, riskiert, dass Durchwahlen oder die Faxnummer beim alten Anbieter bleiben.
  • Wechsel ins andere Vorwahlgebiet. Zieht das Büro von Köln nach Bonn, wandert die Kölner Nummer nicht mit. Hier bleibt nur eine neue Nummer, die alte kann übergangsweise weiterleiten.
  • Nicht portierbare Nummern beim Dienstleister. Manche Anbieter vermieten Nummern nur zur Nutzung im eigenen Dienst. So schreibt webchatagent.com laut eigenen Angaben, dass gemietete Rufnummern nicht zu einem anderen Anbieter portiert werden können. Fragen Sie vor Vertragsschluss nach, wenn Sie eine Nummer des Anbieters dauerhaft nach außen kommunizieren wollen.

Hakt es trotz korrekter Daten, sprechen Sie zuerst Ihren Anbieter an. Lässt sich das Problem nicht klären, können Sie sich über das Kontaktformular an die Bundesnetzagentur wenden. Geldansprüche setzt die Behörde nach eigenen Angaben nicht durch, dafür gibt es die Schlichtung.

Rufnummernportierung und KI-Telefonassistent

Viele Geschäftsführer fragen sich vor der Einführung eines KI-Telefonassistenten, ob sie dafür ihre Nummer zum KI-Anbieter umziehen müssen. In den meisten Fällen nein. Der übliche Weg ist eine Anrufweiterleitung: Der KI-Anbieter stellt eine Zielrufnummer bereit, und Ihre bekannte Nummer leitet dorthin weiter, sofort, bei besetzt oder wenn niemand abhebt. Bei fonio ist laut Preisseite im Solo-Tarif eine Telefonnummer enthalten, jede weitere kostet 9 Euro im Monat; bei Placetel AI kostet jede AI-Rufnummer 9 Euro netto im Monat zusätzlich.

Das hat zwei Vorteile. Sie testen den Assistenten ohne Risiko für Ihre Nummer, und Sie können ihn mit einem Tastencode oder im Kundencenter wieder abschalten. Wie Sie die Umleitung am Router, in der Telefonanlage oder am Handy setzen, zeigt der Ratgeber Rufumleitung einrichten.

Eine Portierung kommt ins Spiel, wenn Sie ohnehin den Telefonanbieter wechseln, etwa vom klassischen Anschluss auf eine Cloud-Telefonanlage. Dann lohnt ein Blick auf Telefonieanbieter, die einen KI-Assistenten gleich mitbringen. sipgate sona stammt vom Düsseldorfer Telefonieanbieter sipgate, Placetel AI vom Kölner Cloud-Telefonie-Anbieter Placetel. Ob und zu welchen Bedingungen der jeweilige Anbieter Ihre Nummern übernimmt, klären Sie bitte direkt vor Vertragsschluss, unsere Daten enthalten dazu keine Angaben.

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sipgate sona4,3/ 5Free 0 €, bezahlt ab 69,95 € netto/MonatFree-Tarif dauerhaft kostenlos (500 Min.), ohne KreditkarteEU (Deutschland)✓ Ja✓ Ja✓ JaZum Anbieter →
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Nach unserer Methodik liegt fonio mit 4,4 von 5 vorn, sipgate sona folgt mit 4,3, Placetel AI kommt auf 4,2. sipgate sona bietet einen dauerhaft kostenlosen Free-Tarif mit 500 Minuten, mit dem Sie die Weiterleitung ausprobieren können, bevor Sie über einen Anbieterwechsel nachdenken.

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Free 0 €, bezahlt ab 69,95 € netto/Monat · EU (Deutschland)
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Was ein KI-Assistent im Monat kostet, wenn Weiterleitungsminuten und Zusatznummern dazukommen, rechnen Sie im Kostenrechner nach. Eine Übersicht aller Anbieter finden Sie im Vergleich.

Checkliste vor dem Wechsel

  • Alle Rufnummern des Anschlusses notiert, inklusive Durchwahlen, Fax und Sondernummern
  • Vertragsinhaber und Firmierung beim alten Anbieter geprüft
  • Kündigungsfrist und Vertragsende bekannt, Wechsel rund drei Monate vorher angestoßen
  • Portierungsauftrag beim neuen Anbieter gestellt, Kündigung nicht eigenmächtig vorgezogen
  • Umschalttag mit Puffer gelegt, Tests aller Nummern danach eingeplant
  • Bei KI-Telefonassistent: geprüft, ob eine Weiterleitung statt Portierung genügt

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Rufnummernportierung?Die Nummer wird am vereinbarten Tag umgeschaltet, spätestens am folgenden Arbeitstag. Die Unterbrechung darf laut § 59 TKG höchstens einen Arbeitstag dauern. Die Vorbereitung bis zum Umschalttermin kann länger dauern, daher empfiehlt die Bundesnetzagentur, den Wechsel etwa drei Monate vor Vertragsende einzuleiten.
Was kostet die Rufnummernportierung?Nichts. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden (§ 59 Abs. 7 TKG). Das gilt laut Bundesnetzagentur für Festnetz- und Mobilfunknummern von Privat- und Geschäftskunden.
Kann ich meine Nummer nach der Kündigung noch mitnehmen?Ja, die Mitnahme lässt sich bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG). Manche Vertragsbedingungen sehen längere Fristen vor, die Bundesnetzagentur nennt häufig 90 Tage. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, sondern den Wechsel vor dem Vertragsende anstoßen.
Kann ich meine Festnetznummer in eine andere Stadt mitnehmen?In der Regel nicht. Geografische Rufnummern mit Ortsvorwahl lassen sich laut § 59 Abs. 5 TKG nur am jeweiligen Standort portieren. Ziehen Sie in ein anderes Vorwahlgebiet um, bekommen Sie dort eine neue Nummer. Die alte Nummer können Sie für eine Übergangszeit per Weiterleitung oder Ansage nutzen, sofern Ihr Anbieter das anbietet.
Muss ich meine Nummer portieren, um einen KI-Telefonassistenten zu nutzen?Meist nicht. Üblich ist eine Anrufweiterleitung von Ihrer bestehenden Nummer auf die Zielnummer des KI-Anbieters. Ihre Nummer bleibt bei Ihrem Telefonanbieter, und Sie können den Assistenten jederzeit wieder abschalten. Eine Portierung lohnt sich nur, wenn Sie ohnehin den Telefonanbieter wechseln.
Warum wird ein Portierungsauftrag abgelehnt?Der häufigste Grund sind abweichende Kundendaten. Name, Anschrift und die zu portierende Rufnummer müssen beim alten und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Bei Firmen scheitert es oft an einer anderen Schreibweise der Firmierung, einer alten Anschrift oder an fehlenden Nummern eines Rufnummernblocks im Auftrag.
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Redaktion KI-Telefonassistent.net
Wir recherchieren Anbieterangaben, AGB, Datenschutzunterlagen und Preislisten und bewerten nach unserer offengelegten Methodik. Erfahrungen aus eigenem Praxiseinsatz kennzeichnen wir gesondert. Zuletzt geprüft: 26.10.2026.
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